Kalte Jahreszeit = Krankenstandszeit
Viele Arbeitnehmer:innen erkranken in der kalten Jahreszeit. Was man im Krankenstand beachten und wissen sollte. Krankenstand unverzüglich melden: Wenn Sie krank werden, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich den Krankenstand mitzuteilen. Das ist in meisten Fällen ein Anruf bei der Firma, am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor. Anschließend sollten Sie einen Arzt aufsuchen und krankschreiben lassen. ACHTUN: Arbeitgeber haben das Recht, einen Krankenstandsbestätigung von Ihnen zu verlangen - auch für einen eintägigen Krankenstand. Gehen ...
