
STEUERTIPPS
Betrieben jeder Branche bieten der Investitionsfreibetrag (IFB), der Gewinnfreibetrag (GFB) und die degressive Abschreibung Möglichkeiten zur Reduktion der Steuerlast.
IINVESTITION DOPPELT NUTZEN. Der IFB erlaubt es Unternehmen, zusätzlich zur regulären Abschreibung bis zu zehn Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter abnutzbarer Anlagegüter als fiktive Betriebsausgabe vom steuerpflichtigen Gewinn abzusetzen. Für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheitsschutz erhöht sich der Satz sogar auf 15 Prozent.
Begünstigt sind neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Ausgeschlossen sind u.a. Gebäude, Grund- und Boden, gebrauchte Wirtschaftsgüter, PKW mit Verbrennungsmotor und geringfügige Wirtschaftsgüter.
Wichtig. Der IFB kann nur für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die nicht gleichzeitig für den investitionsbedingten GFB verwendet werden.
STEUERENTLASTUNG DURCH HÖHERE ANFANGSABSCHREIBUNGEN. Die degressive Abschreibung erlaubt es Unternehmen, in den ersten Jahren nach Anschaffung eines Wirtschaftsguts höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Und zwar bis zu 30 Prozent des jeweiligen Buchwerts zu Beginn des Wirtschaftsjahres.
Die Vorteile. Dies ermöglicht höhere Steuerentlastung in den ersten Jahren, bringt einen Liquiditätsvorteil durch geringere Steuerzahlungen uns ist mit dem IFB kombinierbar, aber nicht mit der linearen AfA für dasselbe Wirtschaftsgut.
GFB GEZIELT MIT WERTPAPIEREN KOMBINIEREN. Der GFB steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu. Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro wird ein Grundfreibetrag von 15 Prozent automatisch berücksichtigt. Für darüberhinausgehende Gewinne ist der investitionsbedingte GFB von bis zu 13 Prozent an die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder Wertpapiere gebunden.
Strategischer Einsatz. Reale Investitionen wie etwa Maschinen oder IT-Infrastrukturen sollten dem IFB und gegebenenfalls der degressiven AfA zugeordnet werden. Den GFB hingegen sollten Unternehmen ausschließlich über den Erwerb begünstigter Wertpapiere oder für Wirtschaftsgüter nutzen, die vom IFB ausgeschlossen sind.
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE IM BLICK. Der stets klare und aktuelle Blick auf alle Beschäftigungsverhältnisse sowie künftige Erfordernisse ist von zentraler Bedeutung zu nachhaltigen Sicherung des Unternehmenserfolgs. Eine gut durchdachte Personalpolitik wirkst sich unmittelbar auf das Leistungspotential, Kosten und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens aus. Wer jährlich analysiert, wo das Unternehmen personalwirtschaftlich steht und sich hin entwickeln soll, erkennt zeitgerecht Handlungsbedarf und legt die Basis für treffsichere Entscheidungen.
