Oktober 2025

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STEUERTIPPS

Betrieben jeder Branche bieten der Investitionsfreibetrag (IFB), der Gewinnfreibetrag (GFB) und die degressive Abschreibung Möglichkeiten zur Reduktion der Steuerlast.   IINVESTITION DOPPELT NUTZEN. Der IFB erlaubt es Unternehmen, zusätzlich zur regulären Abschreibung bis zu zehn Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter abnutzbarer Anlagegüter als fiktive Betriebsausgabe vom steuerpflichtigen Gewinn abzusetzen. Für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheitsschutz erhöht sich der Satz sogar auf 15 Prozent. Begünstigt sind neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer von mindestens ...